Allgemeine Verkaufsbedingungen

Terms and Conditions

Begriffsbestimmungen

Nanodrag bezeichnet die Nanodrag Technology GmbH, das Unternehmen, das die Waren oder Dienstleistungen liefert, oder eine Tochtergesellschaft.
Kunde bezeichnet die natürliche oder juristische Person oder sonstige Partei, mit der der Verkäufer einen Vertrag schließt.
Vertrag bezeichnet die vertragliche Bestellung zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen.

1. Allgemeines

1.1 Jede Lieferung von Waren und Dienstleistungen durch Nanodrag als Verkäufer an den Kunden („Kunde“) unterliegt den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen Bedingungen abweichen, wird nur Geltung beigemessen, wenn Nanodrag diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.2 Ansprüche gegen Nanodrag dürfen nicht an Dritte abgetreten werden. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
1.3 Der Verkauf, Weiterverkauf und die Entsorgung von Waren und Dienstleistungen einschließlich etwaiger zugehöriger Technologie oder Dokumentation kann den deutschen, EU- und US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften sowie denen weiterer Länder unterliegen. Der Weiterverkauf in Embargoländer oder an gesperrte Personen oder an Personen, die die Waren für militärische Zwecke, ABC-Waffen oder Nukleartechnologie verwenden oder verwenden könnten, unterliegt einer behördlichen Genehmigung. Der Kunde erklärt mit seiner Bestellung die Einhaltung solcher Gesetze und Vorschriften und dass die Waren weder direkt noch indirekt in Länder geliefert werden, die deren Einfuhr verbieten oder einschränken. Der Kunde erklärt, alle für den Export und Import erforderlichen Genehmigungen eingeholt zu haben.

2. Informationen, Beratung

Informationen und Beratungen in Bezug auf Waren und Dienstleistungen von Nanodrag erfolgen nach bestem Wissen und auf Grundlage bestehender Erfahrungen. Alle dabei angegebenen Werte, insbesondere Leistungsdaten, stellen Durchschnittswerte dar, die unter Standardlaborbedingungen ermittelt wurden. Nanodrag übernimmt keine Verpflichtung, dass die Produkte exakt den angegebenen Werten oder Anwendungsbereichen entsprechen. Fragen der Haftung regelt Abschnitt 10 dieser Bedingungen.

3. Preise

3.1 Es gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung von Nanodrag angegebenen Preise. Zusatzleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Alle Preise verstehen sich als Nettopreise und enthalten keine gesetzliche Mehrwertsteuer, die vom Kunden zusätzlich in gesetzlicher Höhe zu entrichten ist.
3.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk des Unternehmens Nanodrag, das diese Bedingungen verwendet. Der Kunde trägt sämtliche zusätzlichen Frachtkosten, Verpackungskosten über die Standardverpackung hinaus, öffentliche Abgaben (einschließlich Quellensteuer) und Zölle.

4. Lieferung

4.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, liefert Nanodrag ab Werk (EXW INCOTERMS 2010) des Unternehmens Nanodrag, das diese Bedingungen verwendet.
4.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Die Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch Nanodrag, jedoch niemals vor Klärung aller für die Bestellung relevanten Details, einschließlich der Vorlage etwaiger erforderlicher behördlicher Genehmigungen. Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Versandbereitschaft rechtzeitig mitgeteilt wird, selbst wenn die Ware aus von Nanodrag nicht zu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig versendet werden kann.
4.3 Bei nicht ausdrücklich als fest vereinbarten Lieferfristen kann der Kunde zwei Wochen nach Ablauf der Lieferfrist eine angemessene Nachfrist setzen. Ein Verzug von Nanodrag liegt erst nach Ablauf dieser Nachfrist vor.
4.4 Unbeschadet der Rechte von Nanodrag aus einem Verzug des Kunden verlängern sich Lieferfristen und -termine um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber Nanodrag nicht nachkommt. Bei einem Versäumnis seitens Nanodrag haftet das Unternehmen nur im Rahmen von Abschnitt 10 dieser Bedingungen.
4.5 Nanodrag behält sich vor, Lieferungen mit eigenem Lieferservice durchzuführen.
4.6 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
4.7 Der Kunde kann nach zwei erfolglosen Nachfristen vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, das Leistungshindernis ist nur vorübergehend und eine Verzögerung ist für den Kunden nicht unzumutbar.
4.8 Vertrags- oder gesetzliche Rücktrittsrechte des Kunden verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer von Nanodrag gesetzten angemessenen Frist ausgeübt werden.

5. Versand, Gefahrübergang

5.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt der Versand stets auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware der mit dem Versand beauftragten Person übergeben wurde.
5.2 Verzögert sich der Versand aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlusts oder der Verschlechterung der Ware mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Nach Gefahrübergang anfallende Lagerkosten trägt der Kunde. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.
5.3 Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist Nanodrag berechtigt, Ersatz der durch die Verzögerung entstandenen Kosten zu verlangen. Auch in diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlusts oder der Verschlechterung auf den Kunden über.

6. Zahlung

6.1 Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum vollständig zu leisten. Eine Zahlung gilt als erfolgt, sobald der fällige Betrag bei Nanodrag eingegangen ist. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung und werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorlage und Protestannahme akzeptiert.
6.2 Bei Zahlungsverzug – oder ab Fälligkeit, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist – ist Nanodrag berechtigt, einen höheren tatsächlichen Verzugsschaden geltend zu machen.
6.3 Der Kunde darf fällige Zahlungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder zurückhalten.
6.4 Sämtliche Forderungen von Nanodrag werden sofort fällig, wenn sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet, ein Wechselprotest vorliegt oder der Kunde seine Zahlungen einstellt, unabhängig von der Laufzeit etwaiger bereits akzeptierter Wechsel. In diesen Fällen ist Nanodrag berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung durchzuführen. Erfolgt diese nicht innerhalb von zwei Wochen, kann Nanodrag vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Nanodrag.
7.2 Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren mit anderen, dem Kunden gehörenden Waren, steht Nanodrag ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Waren. Erlischt das Miteigentum durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an Nanodrag und verwahrt diese unentgeltlich für Nanodrag.
7.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern, verarbeiten oder vermischen, solange er nicht in Verzug ist. Andere Verfügungen über die Ware sind unzulässig. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Kunde hat Nanodrag über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendet werden müssen, soweit diese nicht von Dritten erstattet werden.
7.4 Der Kunde tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an Nanodrag ab. Diese Abtretung dient der Sicherung in demselben Umfang wie die Vorbehaltsware.
7.5 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht Nanodrag gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, tritt der Kunde schon jetzt seine Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Anteils der Vorbehaltsware an Nanodrag ab.
7.6 Wird die abgetretene Forderung in ein Kontokorrent aufgenommen, tritt der Kunde seine Forderung aus dem Kontokorrentverhältnis in Höhe des Betrags ab, der dem ursprünglich abgetretenen Forderungsbetrag entspricht.
7.7 Der Kunde ist bis zum Widerruf durch Nanodrag berechtigt, die an Nanodrag abgetretenen Forderungen einzuziehen. Der Widerruf ist zulässig, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Nach Widerruf hat der Kunde Nanodrag alle zur Geltendmachung der Forderung notwendigen Angaben zu machen, Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
7.8 Übersteigt der realisierbare Wert der für Nanodrag bestehenden Sicherheiten die Forderungen von Nanodrag insgesamt um mehr als 50 %, ist Nanodrag auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.
7.9 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Nanodrag gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Das Besitzrecht des Kunden an der Vorbehaltsware erlischt, wenn er seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt.

8. Gewährleistung

8.1 Die als mangelhaft beanstandeten Waren sind in der Originalverpackung oder einer gleichwertigen Verpackung an Nanodrag zur Prüfung zurückzusenden. Nanodrag wird Mängel beheben, sofern der Gewährleistungsanspruch berechtigt und innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht wurde. Es liegt im Ermessen von Nanodrag, ob der Mangel durch Reparatur oder Ersatzlieferung behoben wird. Nanodrag übernimmt nur die zur Mängelbehebung erforderlichen Kosten.
8.2 Nanodrag ist berechtigt, die Mängelbeseitigung gemäß den gesetzlichen Vorschriften abzulehnen. Eine Mängelbeseitigung kann auch abgelehnt werden, wenn der Kunde der Aufforderung von Nanodrag zur Rücksendung der beanstandeten Ware nicht nachkommt.
8.3 Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Der Kunde ist jedoch nur dann zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt, wenn er Nanodrag zuvor zweimal eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat und diese Fristen erfolglos verstrichen sind, es sei denn, eine Fristsetzung ist entbehrlich. Im Falle des Rücktritts haftet der Kunde für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen oder Verluste sowie für die unterlassene Nutzung der Ware.
8.4 Hat Nanodrag einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie gemäß § 444 BGB übernommen, richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.5 Etwaige Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz richten sich nach den Bestimmungen in Abschnitt 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8.6 Angaben zu den Produkten von Nanodrag, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben in Angeboten und Broschüren, sind als Durchschnittswerte zu verstehen. Solche Angaben stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, sondern dienen lediglich der Beschreibung oder Kennzeichnung der Produkte.
8.7 Sofern im Auftrag nicht ausdrücklich Abweichungstoleranzen vereinbart wurden, sind handelsübliche Abweichungen zulässig.
8.8 Für Mängel, die durch normale Abnutzung entstehen, übernimmt Nanodrag keine Haftung. Bei als mindere Qualität oder gebrauchte Ware verkauften Produkten bestehen gegenüber Nanodrag keine Mängelansprüche.
8.9 Eine Gewährleistung entfällt, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht beachtet werden, Änderungen an den Lieferungen oder Leistungen vorgenommen werden, Teile ersetzt oder Materialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen von Nanodrag entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht hierauf zurückzuführen ist.
8.10 Ist der Kunde Kaufmann, so hat er Mängel schriftlich oder per Fax anzuzeigen.
8.11 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate (bei Verbrauchern 24 Monate). Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit infolge eines Mangels, für den Nanodrag verantwortlich ist, oder für Schadensersatzansprüche aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens Nanodrag.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Bei Verletzungen vertraglicher Pflichten, mangelhafter Lieferung oder unerlaubter Handlung haftet Nanodrag – vorbehaltlich anderer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei einfacher Fahrlässigkeit, wenn dadurch eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde (eine Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet). Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Nanodrag jedoch auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
9.2 Die Haftung von Nanodrag für Schäden aufgrund verspäteter Lieferung infolge einfacher Fahrlässigkeit ist auf 5 % des vereinbarten Kaufpreises begrenzt.
9.3 Die in Abschnitt 9.1 – 9.2 genannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei einer Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 444 BGB (siehe Abschnitt 9.4), bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei gesetzlich vorgeschriebener, nicht abdingbarer Produkthaftung.
9.4 Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen Nanodrag – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt 12 Monate (bei Verbrauchern 24 Monate) ab Lieferung an den Kunden. Bei deliktischen Ansprüchen beträgt die Verjährungsfrist 12 Monate (bei Verbrauchern 24 Monate) ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen und der haftenden Person Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Diese Regelung gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie in den in Abschnitt 9.3 genannten Fällen.
9.5 Ist der Kunde Zwischenhändler und erfolgt der Endverkauf an einen Verbraucher, so gelten für Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Nanodrag die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

10.1 Wird der Kunde aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der von Nanodrag gelieferten Produkte oder Dienstleistungen wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts in Anspruch genommen, so wird Nanodrag dem Kunden das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen, sofern der Kunde Nanodrag unverzüglich schriftlich über derartige Ansprüche Dritter informiert und Nanodrag sämtliche Verteidigungsmaßnahmen – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich – vorbehalten bleiben. Ist es unter wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht möglich, die vertragsgemäße Nutzung der Lieferung oder Leistung aufrechtzuerhalten, ist Nanodrag berechtigt, die betroffene Lieferung oder Leistung nach eigener Wahl zu ändern oder zu ersetzen, um die Rechtsverletzung zu beseitigen, oder die Lieferung oder Leistung zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsabschlags zu erstatten.
10.2 Weitere Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte bestehen nicht, sofern Nanodrag keine wesentlichen Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Eine Haftung von Nanodrag gemäß Abschnitt 10.1 besteht insbesondere nicht, wenn die Rechtsverletzung durch eine nicht vertragsgemäße Nutzung der Lieferung oder Leistung oder durch deren Kombination mit anderen nicht von Nanodrag gelieferten Produkten oder Dienstleistungen verursacht wurde.

11. Vertraulichkeit

11.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten Informationen, die dem Kunden im Zusammenhang mit Bestellungen an Nanodrag übermittelt werden, nicht als vertraulich, es sei denn, deren vertraulicher Charakter ist offensichtlich.
11.2 Nanodrag weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung gespeichert und an mit Nanodrag verbundene Unternehmen innerhalb der Nanodrag-Gruppe übermittelt werden können.